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Was ist zu tun, wenn ein Trauerfall eintritt?

Maßnahmen

Verstirbt Ihr Angehöriger, muss als erstes der Haus- oder Notarzt verständigt werden. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere ausstellen. Sobald der Arzt den Tod festgestellt hat, können Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzen, um alle weiteren Schritte zu besprechen.
Folgende Papiere und Unterlagen werden zur Durchführung der notwendigen Formalitäten im Zusammenhang mit der Bestattung benötigt:

Unterlagen

  • Personalausweis und Gesundheitskarte des Verstorbenen
  • Bei Ledigen: Geburtsurkunde bzw. Familienbuchauszug der Eltern
  • Bei Verheirateten: Heiratsurkunde oder Auszug Eheregister
  • Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
  • Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil (Urteil mit Rechtskraft) sowie Heiratsurkunde oder Auszug Eheregister
  • Sterbegeldversicherung bzw. Lebensversicherungspolicen (falls vorhanden)
  • Postabrechnungsnummer / Postrentennummer
  • Andere Rentennummer bzw. Pensionen (z. B. Betriebsrente)
  • bei vorhandenen Grabstellen, die Grabstellenbezeichnung oder Graburkunde
Folgende Formalitäten werden wir für Sie erledigen:

Übernahme von Formalitäten

  • Beantragung der amtlichen Sterbeurkunden
  • Unterstützung bei der Abmeldung von Rentenzahlungen sowie der Witwen-Rente
  • Absprache von Terminen und Kontaktherstellung
  • Vermittlung von Trauerfloristik
  • Beratung und Organisation der musikalischen Begleitung
  • Unterstützung & Vermittlung für den Druck von Traueranzeigen und Danksagungen in Zeitungen
  • Druck von Trauerbriefen bis 20 Stk.
  • die Auszahlung von Versicherungen (Sterbegeldversicherung / Lebensversicherung)
Die Kosten einer Bestattung variieren sehr stark

Bestattungskosten

Die Kosten einer Bestattung variieren sehr stark, denn sie hängen immer von den persönlichen Vorstellungen und Wünschen der Verstorbenen oder Hinterbliebenen ab. Darüber hinaus gilt es zu bedenken, dass sich die Kosten einer Bestattung aus vielen einzelnen Positionen zusammensetzen. So ist grundsätzlich zwischen den Kosten für das Bestattungsinstitut (Eigenleistungen) und den Kosten für Nebenleistungen und Fremdauslagen (Fremdleistungen) zu unterscheiden.

Bei einer Bestattung fallen Kosten an für:
  • Die Leistungen des Bestattungsinstituts, z. B. die Kosten für Sarg, Totenbekleidung, Überführung des Verstorbenen, Ankleiden und Einsargen, Vorbereiten der Trauerfeier, Dekoration der
  • Trauerhalle, Sarg- oder Urnenträger
  • Traueranzeige und Trauerdrucksachen
  • Den persönlichen Aufwand für Sargschmuck, Kränze, Gestecke, Gebinde und Blumen, Musik und Trauerredner
  • Die Friedhofsverwaltung, z. B. die Kosten für den Grabstellenkauf und Nutzung der Kapelle
  • Die Grabgestaltung durch Steinmetz und Gärtner, z. B. Kosten für die Grabeinfassung, ein Grabmal und die Bepflanzung
Wir nehmen uns die Zeit, alles detailliert mit Ihnen zu besprechen. Erst auf dieser Basis ist es uns möglich, Ihnen ein faires und umfassendes Angebot zu unterbreiten.
Im Trauerfall
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